


Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der Bioland-Richtlinien, denn nur so können wir eine gleichbleibend hohe Qualität garantieren.
Gesetzliche Grundlage für die Biobienenhaltung und Honigverarbeitung ist die EG-Öko-Verordnung 2092/ 91 zur ökologischen Tierhaltung. Staatlich zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung dieser rechtlichen Bestimmungen, bei Bioland-Imkern gelten darüber hinaus die Bioland-Richtlinien. Die jährliche Kontrolle umfasst Bienen, Beuten und Betriebsbücher, zudem werden Honig- und Wachsproben untersucht. Erst wenn alle Bestimmungen eingehalten wurden, wird ein Zertifikat für ökologisch erzeugte Lebensmittel ausgestellt.
